
Der technische Versicherungsbeginn ist immer der Erste eines Monats, zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunktes. Bei der Antragsannahme ist zu berücksichtigen, daß der Versicherer zur Prüfung des Antrags eine gewisse Zeit benötigt. Es ist daher sinnvoll, den nächst...
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Der technische Versicherungsbeginn ist immer der Erste desjenigen Monats, der im Versicherungsschein als maßgeblicher Zeitpunkt genant ist. Bei der Antragsannahme ist zu berücksichtigen, dass der Versicherer zur Prüfung des Antrags eine gewisse Zeit benötigt. Im Normalfall empfi...
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